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Witwenrente berechnen

Große oder kleine Witwen-/Witwerrente, Einkommensanrechnung, Auszahlungsbetrag – sofort.

Witwen-/Witwerrenten-Rechner

Planwert · § 46 SGB VI · Einkommensanrechnung § 97 SGB VI
Witwenrente nach Anrechnung
Brutto-Witwenrente
Einkommensanrechnung
Freibetrag
Rentenart
Welche Witwenrente? i Große Witwenrente: 55 % des Rentenanspruchs – lebenslang. Bedingung: mind. 47 Jahre alt ODER Kind unter 18 ODER erwerbsgemindert.

Kleine Witwenrente: 25 % – aber nur max. 24 Monate.
Zur Orientierung
Große Witwenrente: 55 % des Rentenanspruchs – lebenslang (ab 47 J. oder Kind unter 18 oder erwerbsgemindert)
Kleine Witwenrente: 25 % – max. 24 Monate
Gib die Witwenrente laut Bescheid ein – der Faktor ist dort bereits angewandt.

Hintergrund & Rechenlogik

Regeln · Einkommensanrechnung · Grenzen des Modells
Große vs. kleine Witwenrente – wann gilt was?
Große Witwenrente (55 %): Du hast Anspruch, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen zutrifft:
  • Du bist 47 Jahre oder älter
  • Du erziehst ein Kind unter 18 (auch Stief- oder Pflegekind)
  • Du bist erwerbsgemindert
Sie wird lebenslang gezahlt.

Kleine Witwenrente (25 %): Greift, wenn keine der obigen Bedingungen zutrifft. Wird maximal 24 Monate gezahlt.

Grundvoraussetzung beider Rentenarten: Die Ehe muss mindestens 1 Jahr bestanden haben (Ausnahme: Tod durch Unfall oder Berufskrankheit).
Einkommensanrechnung – wie wird gerechnet?
Hat die Witwe/der Witwer eigenes Einkommen, wird ein Teil davon auf die Witwenrente angerechnet.

Rechenweg (§ 97 SGB VI):
  • Freibetrag 2026: 26,4 × Rentenwert (40,79 €) = 1.077 €/Monat
  • Pro Kind unter 18: +5,6 × Rentenwert = +228 €
  • Einkommen über dem Freibetrag: 40 % davon wird abgezogen
  • Die Witwenrente sinkt, wird aber nie negativ (Minimum: 0 €)
Beispiel: Freibetrag 1.077 €, eigenes Einkommen 1.577 €
→ Überschuss: 500 € → Anrechnung: 200 € → Witwenrente sinkt um 200 €/Monat
Was zählt als „eigenes Einkommen"?
Die Einkommensanrechnung ist in § 18a SGB IV abschließend geregelt. Nur drei Kategorien zählen:

Angerechnet wird (§ 18a SGB IV – abschließende Liste):
Beamtenpension (§ 53 BeamtVG): Wenn der/die Verstorbene Beamte/Beamtin war, gilt statt § 18a SGB IV das Beamtenversorgungsgesetz. Der Freibetrag ist höher (≈ 1.767 € statt 1.077 €), dafür beträgt die Anrechnungsrate 50 % statt 40 %. Schalte oben auf „Beamtenpension" um.
  • Erwerbseinkommen: Lohn, Gehalt, Minijob, selbstständige Tätigkeit
  • Erwerbsersatzeinkommen: Eigene gesetzliche Rente, Erwerbsminderungsrente, Kranken- oder Arbeitslosengeld
  • Versorgungsbezüge: Betriebsrente, Beamtenpension, Privatrente (z. B. aus Lebensversicherung)
Nicht angerechnet – auch wenn es nach viel klingt:
  • ETF-Entnahmen und Kapitalerträge (Dividenden, Kursgewinne, Depot-Entnahmen) → zählen nicht
  • Mieteinnahmenzählen nicht
  • Kindergeld, Wohngeld, Pflegegeld, Leistungen nach SGB II/XII
Praktische Konsequenz: Ein Nebenjob oder Minijob neben der Rente kürzt die Witwenrente zusätzlich – ETF-Entnahmen oder Mieteinnahmen dagegen nicht. Wer im Alter Vermögen aufgebaut hat und daraus entnimmt, behält die Witwenrente ungekürzt.

Vereinfachung in diesem Rechner: Eigene Rente (brutto) eingeben – der Rechner schätzt das Netto automatisch anhand des eingestellten Steuer-/KV-Satzes.
So wird in diesem Rechner gerechnet
  • Schritt 1 – Brutto-Witwenrente: laut Hinterbliebenenbescheid (55 % = große, 25 % = kleine Witwenrente)
  • Schritt 2 – Freibetrag: 26,4 × 40,79 € + (Kinder × 5,6 × 40,79 €)
  • Schritt 3 – Überschuss: max(0, eigenes Einkommen − Freibetrag)
  • Schritt 4 – Anrechnungsbetrag: Überschuss × 40 %
  • Schritt 5 – Witwenrente nach Anrechnung: max(0, Brutto − Anrechnungsbetrag)
Rentenwert 2026 (West): 40,79 € (seit Juli 2025)
Wann endet die Witwenrente?
Die Witwenrente endet:
  • Bei Wiederheirat (einmalige Abfindungszahlung in Höhe von 24 Monatsrenten)
  • Bei der kleinen Witwenrente nach 24 Monaten
  • Bei Erreichen der Altersgrenze für die große Witwenrente wechselt die kleine ggf. in die große
Die Witwenrente wird auf Antrag bei der DRV beantragt – sie wird nicht automatisch gezahlt.
Rentensplitting als Alternative
Ehepaare können statt der Witwenrente ein Rentensplitting vereinbaren: Die Rentenansprüche werden gleichmäßig auf beide verteilt. Das lohnt sich vor allem, wenn beide lange gearbeitet haben und die Ansprüche ähnlich hoch sind.

Rentensplitting muss gemeinsam beantragt werden – und ist danach nicht mehr rückgängig zu machen. Für viele Einzelverdiener-Paare ist die klassische Witwenrente besser.
Vereinfachungen & Grenzen des Rechners
  • Kein individueller DRV-Rechenweg (keine Einbeziehung von Zurechnungszeiten, Rentenart oder Zugangsfaktor).
  • Steuern und Kranken-/Pflegeversicherungsbeiträge sind nicht berücksichtigt.
  • Erwerbseinkommen wird vereinfacht als Netto eingegeben (ohne offizielle Abzugspauschalen nach § 18a SGB IV).
  • Alle Beträge gerundet auf volle Euro.
Wichtiger Hinweis
Diese Berechnung ist eine vereinfachte Planungsrechnung zur Orientierung. Sie ersetzt keine Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung und keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

Nächster Schritt: Witwen-/Witwerrente wird nicht automatisch gezahlt – du musst sie bei der DRV beantragen.

Zur DRV-Website →