Schneller Rechner
Rente mit 63 berechnen
Schieberegler rein, Ergebnis sofort. Sonderfälle per Häkchen aktivieren.
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Renten-Abschlag-Rechner
Planwert · 0,3 % pro Monat vor Referenzalter
Rente beim gewählten Alter (brutto)
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Anspruch bei Rentenbeginn
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davon Zuwachs bis Rente
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Abschlag
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Euro weniger / Monat
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Sonderregelungen
Häkchen setzen, falls zutreffend
45 Beitragsjahre (besonders langjährig Versicherte)
Abschlagfrei ab 65 statt 67. Es zählen: Pflichtbeiträge, Kindererziehung, Pflege, ALG I. Nicht: ALG II in den letzten 2 Jahren vor Rente.
Schwerbehinderung (GdB ≥ 50)
Abschlagfrei ab 65, mit Abschlag ab 62 möglich (max. 10,8 %). Voraussetzung: 35 Beitragsjahre, GdB ≥ 50 bei Rentenbeginn.
Hinzuverdienst neben der Rente? Seit 2023 ohne Grenze. → Berechne den Netto-Effekt im Cash-Flow-Rechner.
Kernfrage: Was kostet mich Zeit?
Erklärung · Rechenlogik · Sonderregelungen
Grundidee: zwei Effekte, nicht einer
Wer früher als mit 67 in Rente geht, verliert doppelt:
- Effekt 1 – weniger Beitragsjahre: Für jedes fehlende Jahr fehlen Entgeltpunkte. Dein Anspruch wächst nicht mehr.
- Effekt 2 – Abschlag: Zusätzlich wird die Rente um 0,3 % pro Monat vor dem Referenzalter gekürzt.
So wird gerechnet (Schritt für Schritt)
- Schritt 1: Bruttojahresgehalt ÷ 51.944 € = Entgeltpunkte/Jahr. × 40,79 € = Zuwachs/Jahr.
- Schritt 2: Bisher erworbener Anspruch + Zuwachs × verbleibende Arbeitsjahre = Basis.
- Schritt 3: (Referenzalter − Rentenalter) × 12 × 0,3 % = Abschlag.
- Schritt 4: Basis × (1 − Abschlag) = Monatsrente.
→ Zuwachs: 7 × (50.000 ÷ 51.944) × 40,79 ≈ +275 € → Basis: 2.025 €
→ Abschlag 14,4 %: 2.025 × 0,856 ≈ 1.733 € brutto
45 Beitragsjahre – wer profitiert?
Wer 45 Jahre anrechenbare Zeiten nachweist, darf als besonders langjährig Versicherter ab 65 abschlagfrei in Rente (Jahrgang 1964+).
- Es zählen: Pflichtbeiträge, Kindererziehungszeiten (bis 3 Jahre/Kind), Pflegezeiten, Wehr-/Zivildienst, ALG I.
- Es zählen nicht: ALG II in den letzten 2 Jahren vor Rente, freiwillige Beiträge (Ausnahme: mind. 18 J. Pflichtbeiträge), Schulzeiten.
- Wichtig: Diese Rentenart gibt es erst ab 65 – nicht ab 63. Wer mit 63 gehen will, muss regulär mit Abschlag (von 67) gehen.
Schwerbehinderung (GdB ≥ 50) – wie ändert sich die Rechnung?
Mit GdB ≥ 50 und mindestens 35 Beitragsjahren:
- Ab 65: Abschlagfrei (statt 67).
- Ab 62: Mit Abschlag möglich – aber berechnet ab 65, nicht 67. Max. Abschlag bei 62: 10,8 %.
- Bei 63: Nur 7,2 % statt regulär 14,4 % – das sind 7,2 Prozentpunkte weniger, lebenslang.
Hinzuverdienst neben der Rente
Seit 1.1.2023 gibt es bei vorgezogener Altersrente keine Hinzuverdienstgrenze mehr – Minijob, Teilzeit oder selbstständig, alles unbegrenzt erlaubt.
Da der Hinzuverdienst zusammen mit der Rente versteuert wird, gehört er in die Netto-Planung.
→ Berechne den Effekt im Cash-Flow-Rechner.
Was sind Entgeltpunkte?
Entgeltpunkte = Währung der Rente. Pro Jahr proportional zum Gehalt:
- Durchschnitt (51.944 €) → 1,0 EP
- 30.000 € → ca. 0,58 EP
- ≥ 101.400 € (BBG) → max. ca. 1,95 EP
Vereinfachungen & Grenzen
- Regelalter pauschal 67 (tatsächlich jahrgangsabhängig 65–67).
- 45-J. und GdB-Grenzen vereinfacht auf 65 (exakt: jahrgangsabhängig 63–65).
- EP-Zuwachs linear geschätzt. Keine Steuern/KV/PV (→ Cash-Flow-Rechner).
- Beträge auf volle Euro gerundet.
Offizielle Quellen / nächste Schritte
- Renteninformation anfordern – Hochrechnung + bisher erworbener Anspruch.
- Versicherungsverlauf prüfen – anrechenbare Beitragsjahre (für 45-J.-Prüfung).
- Besondere Rentenauskunft – bei der DRV beantragen für Ausgleichszahlungen.
- Zur DRV-Website →