Schneller Rechner
Rente erkaufen sinnvoll?
Grobe Einordnung per Schieberegler.
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DRV-Ausgleichs-Rechner
DRV-Einzahlung vs. ETF-Alternative
Grobe Ausgleichszahlung (Planwert)
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Monate früher
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Euro weniger / Monat
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ETF-Alternative (ca./Monat)
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Einordnung
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Kernfrage: Lohnt sich das Erkaufen wirklich?
Erklärung · Rechenlogik · Grenzen des Modells
Grundidee
Wenn du früher in Rente gehst, sinkt die Rente durch Abschläge. Bei manchen Fällen kann man diesen Abschlag
durch eine Ausgleichszahlung an die DRV ganz oder teilweise kompensieren.
Dieser Rechner zeigt eine grobe Größenordnung – als Orientierung.
So wird gerechnet (Daumenregel)
- Monate früher → Plan-Abschlag: Monate × 0,3 %.
- Euro weniger/Monat wird daraus vereinfacht abgeleitet.
- Jahresdifferenz = (Euro weniger/Monat) × 12.
- Grobe Ausgleichszahlung = Jahresdifferenz × Faktor (z. B. 20×).
- ETF-Alternative: Aus der groben Ausgleichszahlung wird mit 3 % Entnahme p.a. ein möglicher Monatsbetrag berechnet (Planwert).
Was bedeutet der „Faktor“?
Der Faktor ist ein Vergleichs-Hebel: Er übersetzt „weniger Rente pro Jahr“ in einen einmaligen Betrag.
Je höher der Faktor, desto höher die angenommene Ausgleichszahlung. Er ersetzt keine DRV-Berechnung.
Warum 3 %?
Die 3%-Entnahme ist eine konservative Faustregel für langfristige Entnahmen aus breit gestreuten ETFs.
Sie ist keine Garantie und ersetzt keine individuelle Planung (Steuern, Inflation, Marktschwankungen).
Vereinfachungen & Rundung
- Kein offizieller DRV-Rechenweg (keine individuellen Entgeltpunkte / Rentenart / Jahrgang).
- Keine Steuern, KV/PV, Inflation, Lebenserwartung oder Alternativrenditen berücksichtigt.
- Der Abschlag wird linear als Planwert gerechnet; Beträge werden auf volle Euro gerundet.
Wichtiger Hinweis
Diese Berechnung ist eine vereinfachte Planungsrechnung zur Orientierung.
Sie ersetzt keine Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung und keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Offizielle Quellen / nächste Schritte
- DRV: Ausgleichszahlung für Rentenabschläge individuell berechnen lassen.
- Zur DRV-Website